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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: JA zur Teilrevision der Kantonsverfassung






Kantonale Verwaltung Schaffhausen
Autor/Erfasser/Quelle
Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Publikationsdatum
28.05.2026

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Presse-Titel

Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: JA zur Teilrevision der Kantonsverfassung

Presse-Headline

28.05.2026, Die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen stimmt am 14. Juni 2026 über eine Teilrevision der Kantonsverfassung ab, mit welcher die finanzrechtlichen Befugnisse konkretisiert und zeitgemässer ausgestaltet werden. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterstützt die vorgesehenen Anpassungen.

Presse-Text

Der Kantonsrat hat am 19. Januar 2026 eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Kantonsverfassung) beschlossen. Die Anpassungen dienen im Bereich der finanzrechtlichen Befugnisse dazu, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, Zuständigkeiten klarer zu regeln und die Finanzkompetenzen zeitgemäss auszugestalten.

Die Ausgabenkompetenzen des Regierungsrates werden zur Stärkung der Handlungsfähigkeit verdoppelt, womit die Ausgabenhöhe von 100'000 Franken auf 200'000 Franken für einmalige Ausgaben sowie von 20'000 Franken auf 40'000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben steigt. Die Ausgabenkompetenzen des Kantonsrates werden von 1 Mio. Franken auf 1.5 Mio. Franken für einmalige Ausgaben beziehungsweise von 100'000 Franken auf 150'000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben erhöht. Die Schwellenwerte für die obligatorische Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) bleiben hingegen bewusst unverändert, um die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten nicht einzuschränken.

Weiter wird die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei politisch bedeutsamen Entscheiden gestärkt. Dies, indem einerseits der Vorrang des Finanzreferendums gegenüber dem Gesetzesreferendum ausdrücklich in der Verfassung verankert wird. Gesetzesbestimmungen, mit denen dem Kantonsrat oder dem Regierungsrat Ausgabenbefugnisse des Volkes von mehr als 3 Mio. Franken einmalig beziehungsweise 0.5 Mio. Franken jährlich wiederkehrend übertragen werden, unterstehen neu zwingend dem obligatorischen Referendum. Anderseits werden Verpflichtungsgeschäfte über Anteile an Firmen oder Organisationen bei einem Verkehrswert von mehr als 10 Mio. Franken künftig dem obligatorischen Referendum unterstehen, sofern der Kantonsanteil infolge des Verpflichtungsgeschäftes unter 51 Prozent sinkt.

Der Regierungsrat empfiehlt Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Teilrevision der Verfassung des Kantons Schaffhausen (Finanzrechtliche Befugnisse) zuzustimmen. Für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen

Dr. Cornelia Stamm Hurter

Regierungspräsidentin

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.



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Quelle: Kantonale Verwaltung Schaffhausen | Publiziert am 28.05.2026 | Aktualisiert um 18:32 Uhr


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