19.10.2020, Zürich - Immobilieneigentümer sind von den wichtigen politischen Entscheiden der zuständigen Kommission UREK-S betroffen: Lärmbekämpfung und Siedlungsverdichtung nach innen, Bauen ausserhalb der Bauzone, Einschränkung der Verbandsbeschwerde sowie Verbot des Verkaufs invasiver Neophyten. Der HEV Schweiz begrüsst die Anträge der Ständeratskommission weitestgehend.
Lösung für Lärmbekämpfung und Siedlungsentwicklung
Die Ständeratskommission will einen sinnvollen Kompromiss zwischen Lärmbekämpfung und Siedlungsentwicklung nach innen. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Eine Lösung in diesem Bereich tut Not und ist längst fällig. Immer mehr Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten werden aufgehoben aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dies hat zur Folge, dass an lärmbelasteten Orten kaum noch Siedlungsverdichtung nach innen erfolgen kann, wie dies in der Raumplanung gefordert wird. Es liegt im Interesse der nachhaltigen Siedlungsentwicklung und der Raumplanung, dass lärmbelastete Bauzonen gut genutzt werden. Wer "A" sagt, muss auch "B" sagen.
Lösungsorientierte Raumplanung statt Extremforderungen
Der HEV Schweiz setzt sich für die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ein und begrüsst das Eintreten der Kommission des Ständerates. Mit dieser Etappe soll die Raumplanung ausserhalb der Bauzonen neu geregelt werden. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates will den Kantonen künftig einen grösseren Gestaltungsspielraum für massgeschneiderte regionale Lösungen geben. Der HEV Schweiz unterstützt diese Stossrichtung der Bundesratsvorlage: Die Verhältnisse, Entwicklungen und Bedürfnisse sind regional äusserst unterschiedlich. Es ist daher konsequent, der kantonalen Planung den nötigen Handlungsraum für eine gebietsbezogene angepasste Raumgestaltung zu geben. Gefragt ist eine lösungsorientierte Raumplanung unter Abwägung der diversen Interessen, um der Flut von Vorstössen und Volksinitiativen mit Partikularinteressen und Extremforderungen entgegenzuwirken.
Verbandsbeschwerderecht beschränken
Die Ständeratskommission unterstützt die sanfte Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts im Natur- und Heimatschutz. Damit sollen gleich lange Spiesse zwischen privaten Bauherren und den Natur-, Heimat- sowie Denkmalschutzorganisationen geschaffen werden. Nach dem Vorschlag des Vorstosses würde das Verbandsbeschwerderecht beispielsweise bei Projekten innerhalb der Bauzone, die jedoch ausserhalb von geschützten Dorfkernen und Stadtzentren liegen, mit weniger als 600 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, ausgeschlos-sen. Der HEV Schweiz begrüsst diese berechtigte Anpassung. Auf diese Weise bliebe der Ortsbildschutz dennoch gewährleistet.
Verbot des Verkaufs invasiver Neophyten
Der HEV Schweiz begrüsst, dass auch die Ständeratskommission, nebst dem Nationalrat, den Verkauf von invasiven Neophyten einstimmig verbieten will. Mit einem Verkaufsverbot lassen sich invasiven Neophyten am besten und am einfachsten bekämpfen. Wird eine Pflanze legal angeboten und verkauft, müssen die Käufer davon ausgehen können, dass sie diese auch legal pflanzen können und der Umwelt damit keinen langfristigen Schaden zufü-gen.
Pressekontakt:
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