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Rechtliche Grundlagen des Kantonsrats werden modernisiert






Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden
Autor/Erfasser/Quelle
Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

Publikationsdatum
06.03.2026

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Firmenporträt Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden


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Presse-Titel

Rechtliche Grundlagen des Kantonsrats werden modernisiert

Presse-Headline

06.03.2026, Das Büro des Kantonsrats hat eine Teilrevision des Kantonsratsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates in die Wege geleitet. Ziel ist es, die 2019 in Kraft getretenen rechtlichen Grundlagen an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Arbeitsfähigkeit des Kantonsrates sowie der Kommissionen zu stärken. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Digitalisierung, die Schaffung einer neuen ständigen Kommission sowie die Einführung einer Grundentschädigung der Ratsmitglieder.

Presse-Text

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Abläufe und Vorgaben im Kantonsrat optimiert werden können. Die bisher sechs ständigen Kommissionen sollen um eine Rechtspflegekommission (RPK) ergänzt werden, die als Aufsichtsorgan über gerichtliche Organe und die verwaltungsunabhängigen Behörden wie Datenschutzkontrollorgan, Finanzkontrolle sowie die künftige Ombudsstelle dient. Die RPK soll zu einer Entlastung der seit Jahren stark geforderten Kommission Inneres und Sicherheit sowie der Geschäftsprüfungskommission führen.

Der elektronische Geschäftsverkehr ist auch im Kantonsrat von zunehmender Bedeutung. Die Geschäftsordnung soll deshalb präzisieren, in welchen Fällen aufgrund erhöhter Anforderungen an Beweiskraft oder Authentifizierung weiterhin die Papierform erforderlich ist.

In ausserordentlichen Lagen soll es dem Kantonsrat neu möglich sein, Sitzungen elektronisch abzuhalten sowie Beschlüsse auf dem Zirkularweg zu fällen.

Die Kantonsratsmitglieder erhalten heute Taggelder. Neu sollen sie zusätzlich eine wohnortsabhängige jährliche Grundentschädigung erhalten: Räte aus dem Vorderland 3'000 Franken, solche aus dem Mittelland 2'500 und jene aus dem Hinterland 2'000 Franken. Mit der Einführung einer Grundentschädigung entfallen Reisespesen für die Fahrt zu und von den Sitzungsorten im Kanton sowie der Anspruch auf eine pauschale Verpflegungsentschädigung. Auch wird auf eine Erhöhung der Taggelder verzichtet. Eine Grundentschädigung war schon 2018 bei der Erarbeitung des Kantonsratsgesetzes ein Thema, weil für die Aufrechterhaltung des Milizsystems eine angemessene Entschädigung zentral ist. Die Übernahme und Ausübung eines Amtes als Kantonsrätin oder Kantonsrat soll nicht nur Personen vorbehalten sein, die es sich finanziell leisten können, auf Einkommen zu verzichten. Um Vertreterinnen und Vertretern aller sozialen Schichten die Einsitznahme ins Parlament zu ermöglichen, soll das Amt dank der Grundentschädigung finanziell tragbarer ausgestaltet werden.

Eine weitere Änderung betrifft das Gebet zu Beginn der Sitzungen, das seit mehreren Jahren zu Diskussionen führt. Neu soll es durch einen Text ersetzt werden, der einem "Moment der Besinnung" gleichkommt, jedoch nicht zwingend einen religiösen Bezug aufweisen muss.

Das teilrevidierte Kantonsratsgesetz sowie die Geschäftsordnung sollen auf die neue Legislatur Anfang Juni 2027 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Mai 2026. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.


Medienkontakt:
Kantonskanzlei
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
kantonskanzlei@ar.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

Der 821 urkundlich ersterwähnte Ort im Appenzellerland ist der Schwänberg bei Herisau. Vor rund 600 Jahren entstand das Land Appenzell und 1597 durch die Landteilung der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Im protestantischen Ausserrhoden blühte früh die Heimindustrie auf, die im schweizerischen Vergleich eine ausserordentliche Bevölkerungsdichte zuliess. Die 1918 einsetzende Stickereikrise versetzte den Textilkanton in wirtschaftliche, politische und kulturelle Agonie.

Die ab 1945 einsetzende Diversifikation ging einher mit einem markanten Wachstum des Pendlerverkehrs und liess anderseits dank vermehrter Zuwanderung in vielen Gemeinden neue Wohnquartiere entstehen. Ab 1960 übernahm der Kanton nach und nach öffentliche Aufgaben, die zuvor auf Gemeindeebene gelöst worden waren. Getragen von einer positiven Aufbruchstimmung gab sich der Kanton 1995 eine moderne Verfassung.

Träumen Sie von spiegelblanken Seen und schwindelerregenden Felsen, von schmucken Dörfern und freundlichen Menschen? "Sönd herzlich willkomm" im Appenzellerland. Das Wander-Eldorado Appenzellerland beginnt in der sanften Hügellandschaft beim Bodensee und führt über grüne Wiesen bis zum voralpigen Säntisgebirge. Auch Wellness und Gesundheit sind bei uns keine Modewörter.



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Quelle: Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden | Publiziert am 06.03.2026 | Aktualisiert um 11:49 Uhr


Weitere Informationen und Links:

 Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden (Firmenporträt)
 Artikel 'Rechtliche Grundlagen des Kant...'auf Swiss-Press.com
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