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Solidaritätsbeitrag: Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft






Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Autor/Erfasser/Quelle
Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Publikationsdatum
11.12.2025

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Presse-Titel

Solidaritätsbeitrag: Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Presse-Headline

11.12.2025, Der Regierungsrat hat das Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 (GSO) auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.

Presse-Text

Mit dem GSO schafft der Kanton Schaffhausen die gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken. Anspruchsberechtigt sind:

• Personen, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, die von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst oder durch diese vollzogen, beauftragt oder beaufsichtigt wurde;

• Personen, die von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 betroffen waren. Mit dem kantonalen Solidaritätsbeitrag anerkennt der Kanton Schaffhausen das begangene Unrecht und leistet einen Beitrag zur Wiedergutmachung. Kein Anspruch besteht, wenn bereits ein anderer Kanton oder eine Gemeinde einen Solidaritätsbeitrag im Sinne dieses Gesetzes geleistet hat (aktuell namentlich die Stadt Zürich). Es wird mit rund hundert Anspruchsberechtigten gerechnet. Die voraussichtlichen Kosten von rund 2,5 Millionen Franken trägt der Kanton alleine, eine Beteiligung der Gemeinden wurde vom Kantonsrat in seinen Beratungen verworfen.

Die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags erfolgt auf Gesuch hin. Das Gesuchsformular steht ab 1. Januar 2026 auf der Webseite des Kantonalen Sozialamtes sowie der Webseite der Fachstelle für Gewaltbetroffene zur Verfügung. Das Formular kann zudem auch telefonisch oder schriftlich bei der Fachstelle für Gewaltbetroffene angefordert werden. Die Fachstelle für Gewaltbetroffene bietet zudem allen Betroffenen eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Gesuchseinreichung an.

Alle Personen, die bereits im Zusammenhang mit der Einreichung des Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag des Bundes mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene in Kontakt standen, werden in den kommenden Tagen persönlich über das Inkrafttreten des Gesetzes und das weitere Vorgehen zur Geltendmachung des Solidaritätsbeitrages informiert.

Ursprünglich wurde dieser Artikel am 03.12.2025 auf der Webseite der Staatskanzlei Schaffhausen veröffentlicht.



Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.



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Quelle: Kantonale Verwaltung Schaffhausen | Publiziert am 11.12.2025 | Aktualisiert um 14:48 Uhr


Weitere Informationen und Links:

 Kantonale Verwaltung Schaffhausen (Firmenporträt)
 Artikel 'Solidaritätsbeitrag: Gesetz tr...'auf Swiss-Press.com
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