Firmenmonitor
HELPads





WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner






Wettbewerbskommission WEKO
Autor/Erfasser/Quelle
WEKO

Publikationsdatum
22.01.2026

Firmenporträt
Firmenporträt Wettbewerbskommission WEKO


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

Presse-Titel

WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner

Presse-Headline

22.01.2026, Das Bundesgericht stellte im Jahr 2020 fest, dass ein zwischen der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und der Ticketcorner AG abgeschlossener Kooperationsvertrag gegen das Kartellgesetz verstösst. Es hatte den Fall daraufhin zur erneuten Entscheidung an die WEKO zurückgewiesen (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020). Nun büsst die WEKO die AGH und Ticketcorner.

Presse-Text

Die AGH und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, dass das Hallenstadion nur dann an Veranstalterinnen von Anlässen vermietet werden soll, wenn mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertrieben werden. Dadurch wurden andere Ticketinganbieterinnen im Wettbewerb behindert. Sie konnten nur noch erschwert Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion vertreiben.

Da das Hallenstadion zudem gemäss Bundesgericht bei der Vermietung von Lokalitäten für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz zwischen 2009 und 2011 über eine marktbeherrschende Stellung verfügte, handelt es sich beim Abschluss und der Umsetzung dieser Vereinbarung um einen Missbrauch durch die AGH.

Betreffend Ticketcorner stellte die WEKO fest, dass dieses Unternehmen in diesem Zeitraum im Ticketing für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz ebenfalls über eine marktbeherrschende Stellung verfügte. Durch den Abschluss des Kooperationsvertrags mit der AGH verhielt sich Ticketcorner ebenfalls missbräuchlich.

Deshalb büsste die WEKO die AGH mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 mit rund 50 000 Franken und Ticketcorner mit rund 65 000 Franken. Die AGH hatte mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


Medienkontakt:
Laura Melusine Baudenbacher
Präsidentin
079 854 87 25
lauramelusine.baudenbacher@weko.admin.ch

Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

Olivier Schaller
Vizedirektor
058 462 21 23
079 703 80 07
olivier.schaller@weko.admin.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Wettbewerbskommission WEKO

Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO



- - - - - - - - - - ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

Quelle: WEKO | Publiziert am 22.01.2026 | Aktualisiert um 09:38 Uhr


Weitere Informationen und Links:

 Wettbewerbskommission WEKO (Firmenporträt)
 Artikel 'WEKO büsst Hallenstadion und T...'auf Swiss-Press.com
 Weitere Nachrichten der Branche




10 Airlaid Tischsets 30x40 cm

CHF 2.95 statt 5.95
Coop    Coop

1664 Blanc Weizen Bier 24x33cl

CHF 23.85 statt 39.80
Coop    Coop

1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl

CHF 8.50
Coop    Coop

3 Geschenkbeutel gross

CHF 4.50
Coop    Coop

4 Knicklichter

CHF 2.95 statt 5.95
Coop    Coop

4 Pentel Faserschreiber Sign Pen S520, schwarz, rot, blau, grün

CHF 7.50
Coop    Coop

Alle Aktionen »

1
4
11
20
23
26
1

Nächster Jackpot: CHF 5'600'000


11
18
19
22
50
1
11

Nächster Jackpot: CHF 92'000'000


Aktueller Jackpot: CHF 1'087'409




Abonnieren Sie unseren News­letter



Newsletter